Allgemeine Teilnahmebedingungen des Hansekontors-Marketing Lotsenschoner "ATALANTA" für den Aufenthalt an Bord des Lotsenschoner "ATALANTA"

1. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulares bei dem Förderverein Schoner "ATALANTA". Mit der unterschriebenen Törnanmeldung wird von dem Anmeldenden oder seinem gesetzlichen Vertreter die Mitgliedschaft beantragt und anerkannt, dass das Schiff vom Förderverein Schoner "ATALANTA" satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Anmeldende unterwirft sich als Mitsegler der Bordordnung und den Anweisungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied. Er erkennt an, dass die Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung bezüglich der Sicherheit des Schiffes - wie etwa die Nichtbefolgung des Rauchverbotes unter Deck - oder Zuwiderhandlungen gegen die Zollbestimmungen zum Ausschluss von der Weiterreise führen kann. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Förderverein Schoner "ATALANTA" wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich. Der Zugang der vom Förderverein unterzeichneten Törnvereinbarung bei dem Törnteilnehmer gilt insoweit als Vertragsannahme (Wirksamwerden des Vertrages). Mit der Bestätigung der Anmeldung wird kein Beförderungsvertrag abgeschlossen.

2. Mitgliedschaft
Die Teilnahme an einem Segeltörn setzt die Mitgliedschaft im Förderverein Schoner "ATALANTA" voraus. Besteht die Mitgliedschaft nicht, so wird sie durch die Törnanmeldung beantragt und beginnt mit dem ersten Tag des Törns für das laufende Kalenderjahr. Sie ist für das Kalenderjahr der erstmaligen Törnteilnahme beitragsfrei. Die Mitgliedschaft endet automatisch in dem Jahr, wo ein Törn durchgeführt wurde. Wird eine Mitgliedschaft über das Jahr hinaus gewünscht, kann ein Mitgliedsantrag ausgefüllt und an den Förderverein geschickt werden.

3. Törnkosten
Die in der Törnrechnung ausgewiesene Anzahlung muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung, der restliche Törnbeitrag spätestens 4 Wochen vor Beginn des Segeltörns bei uns eingegangen sein. Die Bankverbindung ist der Bestätigung zu entnehmen. Der Förderverein Schoner "ATALANTA" behält sich vor, Zuschläge (z. B. Treibstoffzuschlag) den Törnteilnehmern in Rechnung zu stellen.

4. Rücktritt durch den Anmeldenden
Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn bis 8 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn werden 50 %, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 % des Törnbeitrages einbehalten. Die Bearbeitungsgebühr ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Förderverein Schoner "ATALANTA" einen höheren oder der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden, der durch den Rücktritt verursacht ist, nachweist.

5. Törnausfall
Kann der Schoner wegen Schäden am Schiff, Havarien, Schlechtwetter, höherer Gewalt oder anderer vom Förderverein Schoner "ATALANTA" nicht zu vertretender Umstände nicht auslaufen, hat der Förderverein Schoner "ATALANTA" das Recht, von der Törnvereinbarung zurückzutreten. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Törnkosten, abzüglich eines 12 %igen Verwaltungskostenanteils, vom Förderverein Schoner "ATALANTA" erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

6. Abbruch des Törns durch Mitsegler
Mitsegler, die den Törn aus persönlichen Gründen abbrechen, müssen auf eigene Kosten weiterreisen. Eine Erstattung der Törnkosten oder eines Teils desselben durch den Förderverein Schoner "ATALANTA" erfolgt nicht.

7. Änderung des Törnplans
Der Förderverein Schoner "ATALANTA" und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen Grunde notwendig wird. Ebenso können Törns abgebrochen, zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der Route vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden. Eine Rückerstattung der Törnkosten bzw. eines Teils desselben erfolgt nicht.

8. Leistungen
Mit den Törnkosten wird die materielle Grundlage für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord abgegolten. Abgegolten sind auch die Kosten für Fahrten mit Maschine für maximal zwei Stunden pro Tag. Fahrstunden mit der Maschine über zwei Stunden hinaus werden mit 20,00 EUR pro Stunde berechnet. Nicht abgegolten sind Verpflegungskosten und Hafengebühren. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereiches des Fördervereins Schoner "ATALANTA". Für alle Gruppenfahrten vom Treffpunkt zum Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit den Törnkosten berechnet werden, tritt der Förderverein Schoner "ATALANTA" nur als Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige Transportgesellschaft.

9. Gesundheit des Mitseglers
Es wird versichert, dass der angemeldete Törnteilnehmer organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen ist und nicht an einer ansteckenden oder Anfallkrankheit (z. B. Epilepsie) leidet. Mitsegler, die ständig Medikamente einnehmen müssen, haben diese in ausreichender Menge mitzuführen. Der Törnteilnehmer muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung und ohne Hilfe schwimmen können. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden. Auf Mängel im Farbunterscheidungsvermögen und Hörfehler muss bei der Anmeldung und gegenüber der Schiffsführung zu Beginn des Segeltörns aufmerksam gemacht werden.

10. Mindestalter
Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen.

11. Haftungsausschluss
Jeder Mitsegler reist auf eigene Gefahr. Der Förderverein Schoner "ATALANTA" und die Schiffsführung haften nicht für Leib und Leben der Mitsegler und nicht für Verlust und Beschädigung von Gepäck, Wertgegenständen und Geld der Mitsegler. Es besteht kein entsprechender Versicherungsschutz. Der Mitsegler verzichtet auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gegenüber dem Förderverein Schoner "ATALANTA", der Schiffsführung, der Stammbesatzung und den übrigen Mitseglern auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schiffsführung oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt für unmittelbare Schäden und für Folgeschäden. Der Haftungsausschluss beginnt mit der Einschiffung und endet mit der Auschiffung. Gewährleistungsansprüche wegen Mängel am Schoner "ATALANTA" oder dessen Ausstattung sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie bei Törnantritt bereits vorhanden waren oder unterwegs entstanden sind.

12. Versicherungen
Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung des Fördervereins Schoner "ATALANTA" für die Törnteilnehmer besteht nicht. Der Abschluss einer Reise-, Freizeitunfall- und Kranken-, Lebens-, Reiserücktritts-, Veranstaltungsausfall-Versicherung wird dringend empfohlen. Eine normale Krankenversicherung schließt einen Rücktransport zum Heimatort nicht ein.

13. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung der Törnkosten heimgeschickt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen und Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Förderverein Schoner "ATALANTA".

14. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zu deren Abwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet. Der Törnteilnehmer stimmt dieser Verfahrensweise zu.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wismar.

Wismar, 07.12.2009